Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.03.2026
Löschungsankündigung
27.06.2025
Löschungsankündigung
19.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
19.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
27.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
08.08.2019
Entscheidungen im Verfahren
20.04.2018
Entscheidungen im Verfahren
01.10.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
27.05.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 27.02.2009 bis zum 31.12.2009
24.05.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
24.05.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 27.02.2009 bis zum 27.02.2009
24.05.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
12.01.2011
Entscheidungen im Verfahren
04.02.2009
Sicherungsmaßnahmen
14.01.2009
Sicherungsmaßnahmen
26.03.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006